Leistungen
Im Detail
Wenn Sie als Pflegeperson ausfallen, wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sind, übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Tage die Kosten für einen Ersatz im Rahmen der Verhinderungspflege.
Das Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt. Wie diese bis zu 42 Tage (6 Wochen) auf das Jahr verteilt werden, bleibt Ihnen überlassen. Die Pflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden. Der maximale Betrag von 1.774 € jährlich kann unterschiedlich eingesetzt werden.
Die Pflegekasse übernimmt dann Kosten im Rahmen eines angemessenen Vergütungssatzes, dieser fällt je nach Pflegegrad unterschiedlich aus. Dies sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrer Pflegekasse klären.
Betreuung durch den Betreuungsdienst Kinderlotse
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für stundenweise Betreuung. Es können 50% der Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Bedingung ist allerdings, dass die Leistung der Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr noch nicht beansprucht wurde. Werden beide Beiträge kombiniert (1.774 Euro plus 806 Euro), kann ein jährlicher Betrag von maximal 2.580 Euro in Anspruch genommen werden.
Weitere Leistungen
Informieren Sie sich gerne über weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen, die wir Ihnen anbieten können.