Leistungen

Die Kinderlotsen als Begleiter Ihres Kindes

Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung. Auch Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind, haben Anspruch darauf. Die individuell auf das Kind abgestimmte Unterstützung, die eine Schulbegleitung gibt, hilft Kindern den Schulalltag mit seinen vielfältigen Herausforderungen zu meistern. Ob im Face-to-Face Modell oder als Gruppenangebot, Schulbegleitung ist grundsätzlich in allen Schulformen möglich.

  • Unterstützung bei sensorischen und motorischen Problemen
  • Unterstützung bei der Kommunikation (ggf. mit Hilfsmitteln)
  • Förderung der schriftlichen und mündlichen Mitarbeit im Unterricht
  • Anleitung und Hilfen zur Selbstorganisation
  • Förderung der Konzentration
  • Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern
  • Begleitung Ihres Kindes in Krisensituationen
  • Pflegerische Tätigkeiten

Sie als Eltern / Sorgeberechtigte

können für Ihr Kind eine Begleitung auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches, Leistungen der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX, §§53 und 54 SGB XII, §35a SGB VIII) beantragen.
Ergänzende Schulhilfen, welche aus fachlicher Sicht notwendig sind um ein Schulbesuch zu ermöglichen, müssen von der Eingliederungshilfe finanziert werden. Diese können sein

  • Medizinische Gutachten
  • Stellungnahme der Schule
  • Stellungnahme von Therapeuten

 

Sie als Eltern wählen im Rahmen des neuen Inklusionsgesetzes zudem den aus Ihrer Sicht richtigen Förderort für Ihr Kind.

Des Weiteren haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht und können somit den Leistungs-erbringer für Ihr Kind selbst auswählen.
Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu fällen und Wege zu finden, damit Ihrem Kind eine erfolgversprechende Schulzeit möglich wird.

Häufige Fragen & Mehr

Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?

Unsere Begleitung und Assistenz richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung oder Einschränkung in der Schule auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. Sie als Eltern/ Erziehungsberechtigte können eine Schulbegleitung für ihr Kind beantragen, wenn dieses eine (drohende) körperliche, geistige oder seelische Behinderung länger als 6 Monate aufweist.

Wer sind die Kostenträger und wo kann die Schulbegleitung beantragt werden?

Der Kostenträger ist das Jugendamt oder das Sozialamt.
Der Antrag ist bei Kindern mit einer seelischen Behinderung bei dem örtlichen Jugendamt einzureichen. Bei Kindern mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung muss der Antrag bei dem örtlichen Sozialamt eingereicht werden.

Welche Tätigkeiten übt ein SchulbegleiterIn aus?
  • Unterstützung bei sensorischen und motorischen Problemen
  • Unterstützung in der Kommunikation (ggf. mit Hilfsmitteln)
  • Förderung der schriftlichen und mündlichen Mitarbeit im Unterricht
  • Anleitung zur Selbstorganisation
  • Förderung der Konzentration
  • Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern
  • Begleitung in Krisensituationen
  • Pflegerische Tätigkeiten
Welche Ziele verfolgt die Schulbegleitung?

Die Schulbegleitung verfolgt folgende allgemeine Ziele:

  • Abwendung oder Minderung der (drohenden) Behinderung
  • Erhalt und Stabilisierung der vorhandenen Fähigkeiten
  • Förderung einer weitergehenden Unabhängigkeit von Unterstützung
  • Entwicklung des Kindes und der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit, auch durch Partizipation

 

Dazu kommen die individuell möglichen, nicht ärztlichen therapeutischen, psychologischen, sonderpädagogischen und psychosozialen Leistungen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten.

Welche zusätzlichen Leistungen bieten wir an?
  • Beratung und Unterstützung der Eltern und Schulen bei der Beantragung
  • Auswahl eines geeigneten Schulbegleiters gemeinsam mit den Eltern, dem Kind und der aufnehmenden Schule
  • Anstellung des Schulbegleiters und Abrechnung mit dem Kostenträger
  • Reflektionsgespräche, Einzelberatung
  • Individuelle Fortbildungen für unsere Schulbegleiter
  • Supervision

Weitere Leistungen

Informieren Sie sich gerne über weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen, die wir Ihnen anbieten können.

Fragen oder mehr Informationen?

Wenn du Fragen hast, ruf uns gerne an oder schreib uns – Wir informieren dich unverbindlich rund um die Betreuung, Begleitung und Unterstützung deines Kindes.