Leistungen
Im Detail
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind nach §45 SGB XI eine Pflegesachleistung und können nur über einen zugelassenen Dienstleister erbracht werden. Es handelt es sich um zweckgebundene Leistung. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden.
Entlastungsleistungen können folgendermaßen genutzt werden:
- Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
- z.B. unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige, Betreuung bei Gesprächen mit Behörden
- Entlastung von pflegenden Angehörigen oder nahestehenden Pflegenden
- z.B. Begleitung außerhalb des Hauses, Betreuungsleistungen
Weitere Leistungen
Informieren Sie sich gerne über weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen, die wir Ihnen anbieten können.